Rechtsprechung
   BSG, 16.09.2020 - B 9 SB 37/20 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31056
BSG, 16.09.2020 - B 9 SB 37/20 B (https://dejure.org/2020,31056)
BSG, Entscheidung vom 16.09.2020 - B 9 SB 37/20 B (https://dejure.org/2020,31056)
BSG, Entscheidung vom 16. September 2020 - B 9 SB 37/20 B (https://dejure.org/2020,31056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,31056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.08.2018 - B 9 V 9/18 B

    Versagung von Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 16.09.2020 - B 9 SB 37/20 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG ) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1.) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2.) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3.) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu einer weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4.) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5.) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 21.8.2018 - B 9 V 9/18 B - juris RdNr 5 mwN).

    Ein - wie hier - in der Berufungsinstanz durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 21.8.2018 - B 9 V 9/18 B - juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 26.03.2019 - B 9 V 51/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 16.09.2020 - B 9 SB 37/20 B
    Die Klägerin hat schon nicht vorgetragen, einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens (zu den Anforderungen an die Bezeichnung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG iVm § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG , § 403 ZPO s Senatsbeschluss vom 26.3.2019 - B 9 V 51/18 B - juris RdNr 9 mwN) bis zuletzt in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG aufrechterhalten zu haben.
  • BSG, 11.09.2019 - B 9 SB 50/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 16.09.2020 - B 9 SB 37/20 B
    Denn nur dann hätte nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 letzter Teilsatz SGG ein Beweisantrag die Warnfunktion dahingehend erfüllt, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG ) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl Senatsbeschluss vom 11.9.2019 - B 9 SB 50/19 B - juris RdNr 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht